| §1. Mietvertrag |
| Der Mietvertrag gilt als wirksam, wenn die Mietanfrage durch eine e-mail/ Fax durch combike bestätigt wurde. |
| §2. Rücktritt |
| Der Mieter kann seine Mietabsicht bis 14 Tage vor dem Anmietdatum ohne weitere Forderungen seitens combike-tours zurückziehen. |
| §3. Rücktritt nach mehr als 14 Tagen |
| Erfolgt ein Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage, so erhebt combike-tours einen Anspruch auf 30% des Mietpreises. |
| §4. Wettertauglichkeit |
| Durch die Allwettertauglichkeit des combikes wird regnerisches Wetter als kurzfristiger Rücktrittsgrund nur bei mehrstündigem Dauerregen bis 1 Stunde vor Beginn der Mietdauer anerkannt. Ausschlaggebend ist die Witterung am Abfahrtsort. |
| §5. Fahrzeugübergabe |
| Die Fahrzeugübergabe erfolgt nach Hinterlegung der Mietkaution und nach Unterschreiben des Übergabeprotokolls. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug vom combike-team überprüft und die Mietkaution wieder ausgehändigt. Bei etwaigen Schäden, die während der Mietdauer entstanden sind, wird die Kaution bis zur Schadensbehebung von combike-tours einbehalten. Die Haftung für Schäden an Fahrzeug oder Personen während der Mietdauer trägt ausschließlich der Mieter! |
| §6. Verantwortlichkeit des Mieters |
| Während der Fahrt mit dem combike trägt der Mieter allein das Risiko. Der Pilot des combikes muß mindstens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug oder Zweirad besitzen. Dies dient als Nachweis für die Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, daß die in Deutschland gültigen Promillegrenzen auch für das Führen eines combikes gelten! Verstöße gegen diese Regeln ziehen eine Anzeige seitens combike-tours mit sich. |
| §7. Mutwillige Schäden |
| Mutwillig verursachte Schäden am combike werden ebenfalls angezeigt! |
| §8. Rechnungsstellung |
| Die Rechnungstellung erfolgt bei Beginn der Tour. Die Rechnung ist am Anmiettag in bar zu begleichen.
|
